Spielbedingungen
Für alle Wettspiele, die vom Golfclub Langenhagen e. V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten:
- die folgenden Wettspielbedingungen
- die jeweilige Ausschreibung für das betreffende Wettspiel
- die Rahmenausschreibung
1. Verbindlichkeit der Verbandsordnung
Die Wettspiele werden nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des DGV ausgerichtet. Zudem wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich Amateurstatut) und den jeweils veröffentlichten Platzregeln gespielt. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Schläge
2. Die Bälle und Driverköpfe
a) Bälle (Regel 1 – 5 Anmerkung)
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste der zugelassenen Bälle (“Conforming Golf Balls”) enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.randa.org einzusehen.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
b) Driverköpfe
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der dessen Modell und Loft in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe (aktuelles Verzeichnis: http://www.randa.org/rules/equipment/confdriversdata/ConformingClubList_P.pdf) aufgegeführt wird. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit.
Strafe* für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung ohne diesen zu spielen:
Lochspiel: Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Zählspiel und Lochspiel: Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die
Strafe für das nächste Loch aus.
* Jeglicher unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss sofort nach Feststellung eines Verstoßes vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder einem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.
Strafe für das Spielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung: Disqualifikation
3. Abspielzeit (Regel 6-3. Anmerkung)
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikation nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch
Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation
Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nach dem, was später liegt.
4. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7.)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7. angesehen.
Strafe für Verstoß: Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
5. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8. b. Anmerkung)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist.
-Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:
Ein langer Signalton einer Sirene.
-Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8.b.:
Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.
-Signal für Wiederaufnahme des Spiels:
Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene.
(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers - Regel 6-8.a.(II).)
6. Üben / Nachputten (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z. B. „Nachputten") nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch
7. Caddies / elektrische Golfkarren (Regel 6-4. und Decision 33-1/11)
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
Bei reinen Jugendwettspielen sind Caddies oder die Benutzung elektrischer Golfkarren nicht erlaubt. Ausnahme: Wenn Jugendwettspiele (auch Jahreslochwettspiele) gleichzeitig mit Erwachsenen ausgetragen werden, sind Caddies oder die Benutzung elektrischer Golfkarren erlaubt.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers
8. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittel oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen. Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann sie den Verursacher sofort des Platzes verweisen.
9. Fahren / Mitfahren in Golfwagen o. ä. Fahrzeugen (Decision 33-1/8)
Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung - wie folgend beschrieben - ausdrücklich gestattet. Nur bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlauben würde, kann die Spielleitung die Benutzung eines Carts gestattet, es besteht allerdings Attestpflicht!
10. Meldung und Abmeldung vom Wettspiel
Spieler die nicht an einem Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich beim Sekretariat abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler ohne Abmeldung einem Wettspiel fernbleiben, kann eine Sperre vom Spielausschuss wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden. Der Spielausschuss entscheidet endgültig.
11. No Return
Liegt kein sachlich gerechtfertigter Grund für die Nichtbeendigung einer festgesetzten Runde vor, wird der betreffende Spieler - sofern er bis dahin nicht innerhalb der Pufferzone oder besser liegt - um 0,1 bzw. 0,2 Schläge heraufgesetzt. Schlechtes Wetter oder ggf. schlechte Platzbedingungen sind keine sachlich gerechtfertigten Gründe die Runde abzubrechen. Bei krankheitsbedingten Abbrüchen kann die Spielleitung ein ärztliches Attest fordern.
12. Verstoß gegen die Etikette / Unsportliches Verhalten
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach Regel 33-7. einen Spieler disqualifizieren.
Verhält sich ein Spieler während der Runde unsportlich oder grob unsportlich, so kann die Spielleitung gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen:
a) Verwarnung
b) Im Wiederholungsfall Disqualifikation für den Spieltag bzw. für das Turnier Verhält sich ein Spieler grundsätzlich unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen:
a) Verwarnung
b) Auflagen
c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre
d) Platzverbot.
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z. B. vorsätzliche Regel-verstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.
13. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht:
- die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
- die festgelegten Startzeiten zu verändern,
- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen
herauszugeben.
Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Platzregeln
A. Platzregeln (Bei Verstoß: Zählspiel 2 Strafschläge, Lochspiel Lochverlust)
1. Behindern junge Pflanzen, die durch Anpflockung, Drahtkorbschutz oder
blaues Band kenntlich sind, die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwunges, so muss der Ball straflos aufgenommen und gem. Regel 24-2.b.(I) fallengelassen werden.
2. Ein Ball, der beim Spielen von Loch Ost 9 bzw. Loch Nord 1/10 den als „Aus“ gekennzeichneten Weg überquert und jenseits des Weges auf einem anderen Teil des Platzes, als das zu spielende Loch zur Ruhe kommt, gilt als „Aus“. (Regel 27-1)
3. Wird der Ball hinter dem Grün Ost 8 für unspielbar erklärt, so ist nach Regel 27 und 28 die Drop - Zone zu nutzen.
4. Beim Spielen der Löcher:
Ost 2 gilt Ost 1
Ost 3 gilt Ost 5
Nord 3/12 gilt Nord 1/10
Nord 7/16 gilt Nord 4/13
West 12 gilt West 14 als „Aus“ nach Regel 27-1
Hierbei beginnt „Aus“ an der Linie der auf Fairwayhöhe und kürzer geschnittenen Flächen, inkl. der Bunker, und erstreckt sich von da aus über das komplette Loch.
B. Platzordnung
Die allgemeine Golfetikette ist einzuhalten, insbesondere:
1. Softspikespflicht.
2. Übungsschwünge auf den Abschlägen sind nicht gestattet.
3. Divots sind zurückzulegen, sowie Pitchmarken auszubessern.
4. Der Sand im Bunker ist einzuebnen, die Harke ist in die Halterung zurückzulegen.
5. Das Befahren der Abschläge, Grüns und Vorgrüns, sowie der Flächen zwischen Grün und Bunker mit dem Golfwagen ist nicht gestattet.
6. Abfälle, Zigarettenkippen, etc. gehören in die bereitgestellten bzw. mitgeführten Behälter.
7. Das Spielen ist nur mit gültigen Mitgliedsanhänger bzw. Tagesausweis gestattet, er ist gut sichtbar an der Golftasche mitzuführen.
8. Eine mögliche Gefährdung von Personen auf den Spazierwegen muß vermieden werden.
9. Bei Platzpflegearbeiten in Reichweite darf das Spiel nicht fortgesetzt werden, bevor sie beendet sind oder der Platzpfleger Zeichen zur Fortsetzung gegeben hat.
10. Range Bälle dürfen nur auf der Driving Range benutzt werden.
C. Platzrecht/Spielrecht/Startfolge (Durchspieletikette beachten!)
1. Einzelspieler haben kein Start-Vorrecht.
2. Startfolge Wochentags: Zweiball vor Dreiball vor Vierball.
3. Startfolge an Wochenenden/Feiertagen: Vierball vor Dreiball vor Zweiball
4. Die Reihenfolge der Spielbahnen ist einzuhalten.
5. Einfädeln ist nur auf Loch 10 der jeweils festgesetzten vollen Runde (18 Löcher) gestattet, und auch nur dann, wenn Loch 9 nicht bespielt wird.
D. Kleiderordnung
Rahmenausschreibung
Sofern in der Tagesausschreibung nichts anderes gesagt wird, gilt die Rahmenausschreibung.
1. Spielform / Spielklassen
Gespielt werden kann:
- Einzelzählspiel gem. Regel 3,
- Einzelzählspiel nach Stableford gem. Regel 32,
- Einzel gegen Par gem. Regel 32
wenn das Wettspiel vorgabenwirksam ausgeschrieben ist. Die Art des Wettspiels und die Einteilung der Spielklassen sind in der Tagesausschreibung angegeben. Die Spielleitung kann in Abhängigkeit von der Zahl der Meldungen die Einteilung der Klassen variabel gestalten.
2. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e. V und den Platzregeln des GC Langenhagen e. V. Die Wettspiele werden nach den DGV-Vorgaben- und Spielbestimmungen ausgerichtet. Die Platzregeln – auf der Scorekarte sowie im Aushang ausgedruckt – sind Bestandteil der Ausschreibung. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.
3. Vorgabenwirksam
Die Tagesausschreibung gibt verbindlich an, ob das ausgeschriebene Wettspiel vorgabenwirksam ist.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind
- Alle ordentlichen Mitglieder und Mitglieder mit Jahresspielrecht des Golfclub Langenhagen e.V.
- Alle Amateure, die Mitglied eines dem DGV oder der EGA angeschlossenen Vereins sind und als Gäste zum ausgeschriebenen Turnier geladen sind.
Die Einschränkung auf einzelne Spielgruppen wird in der Tagesausschreibung bekanntgegeben. Die Beschränkung der DGV-Stammvorgabe wird zum jeweiligen
Wettspiel gesondert bekanntgegeben. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Spielführung zulässig.
AUSNAHMEREGELUNG:
Die Teilnahmeberechtigung an den offiziellen Clubmeisterschaften erfordert neben der ordentlichen Mitgliedschaft oder dem Jahresspielrecht auch die Führung des Stammblattes durch den GC Langenhagen e.V.
5. Abschläge
Die auf dem Golfplatz des GC Langenhagen e. V. gültigen Abschläge lauten:
- rot Damen = Mittlere Abschläge
- gelb Damen = Hintere Abschläge
- rot Herren = Vordere Abschläge
- gelb Herren = Mittlere Abschläge
Der am Wettspieltag gespielte Course ist für das laufende Jahr festgeschrieben. Abänderungen können nur einvernehmlich mit der Spielführung und der Golfpark Hainhaus GmbH abgesprochen werden. In der Tagesausschreibung werden der zu spielende Course, die Abschlagsvariante (z.B. Tee 1, Kanonenstart oder Tee 1 und Tee 10) sowie die Abschlagsfarbe bekanntgegeben.
6. Höchst-/MindestzahI der Teilnehmer
Die Spielleitung kann das Teilnehmerfeld begrenzen. Gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum des Eingangs der Meldung, bei gleichem Datum das Los. Wird eine Warteliste geführt, ist dieses in der Ausschreibung bekanntgegeben.
Die Eintragung in die Warteliste verpflichtet den Bewerber eigenverantwortlich festzustellen, ob er nachgerückt ist. Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nicht.
7. Ort, Termin, Meldeschluss des Wettspiels
Die Tagesausschreibung macht verbindliche Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Wettspiels, sowie den Meldeschluss.
8. Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
Die Meldung zum Turnier erfolgt durch Eintragung in die ausgehängte Meldeliste im Sekretariat, bzw. am “Schwarzen Brett” des Clubs. Meldungen, die nach dem in der Tagesausschreibung verbindlich angegeben Meldeschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Spielleitung möglich.
9. Nenngeld
Das Nenngeld ist vor Spielbeginn im Sekretariat zu entrichten. Spieler, die das Nenngeld vor Startbeginn nicht entrichtet haben, werden vom Turnier ausgeschlossen. Absagen oder Nichtantritt nach Meldeschluss entbindet nicht von der Zahlung der Startgebühr. Die Höhe des Nenngeldes wird in der Tagesausschreibung bekanntgegeben.
10. Preise
Die Spielleitung gibt die Preise für die einzelnen Spielklassen in der Tagesaus-schreibung verbindlich bekannt.
11. Stechen
Bei allen Wettspielen entscheidet bei gleichen Brutto- oder Nettoergebnissen das Stechen gemäß DGV-SWSH, Abschnitt 4, Punkt 4.1.11.1. Das Stechen erfolgt unter Zugrundelegung von 9 der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung:
1. Stechen, Löcher der Vorgabenverteilung ( 1,18,3,16,5,14,7,12,9, )
2. Stechen, Löcher der Vorgabenverteilung ( 1,18,3,16,5,14, )
3. Stechen, Löcher der Vorgabenverteilung ( 1,18,3, )
4. Stechen, Loch der Vorgabenverteilung 1,danach entscheidet das Los.
Bei Zähl- und Lochwettspielen erfolgt bei gleichen Ergebnissen die Spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern bis zu dem Loch mit besserem Ergebnis. Die Art der Spielfortsetzung (z. B. beginnend ab Tee 1 mit Sudden Death oder Tee 1, 3, 5 etc.) ist in der Tagesausschreibung gesondert angegeben.
12. Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen
Spielergruppen werden aufsteigend nach den DGV-Stammvorgaben bzw. Clubvor-gaben aufgestellt, beginnend mit der niedrigsten Vorgabe. Andere Zusammen-stellungen sind in der Tagesausschreibung gesondert benannt (z. B. in den Gruppen gemischt - hoch mittel tief)
13. Qualifikation
Wenn bei einzelnen Wettspielen eine Qualifikation erforderlich wird, so wird dies in der Tagesausschreibung bekannt gegeben.
14. Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet.
15. Spielleitung
Die Spielleitung liegt beim Golfclub Langenhagen e. V., vertreten durch den/die Spielführer/in. Die vorgeschriebenen 3 Personen der Tagesspielleitung werden in der Tagesausschreibung gesondert bekanntgegeben.
16. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Aus-schreibung zu ändern (Ausnahme ist die Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Langenhagen, Januar. 2008
gez. A. Riehle
(Spielführerin)